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Impressum gemäß §6 Teledienstgesetz für Webseiten

Seit Januar 2002 muss jede gewerblich genutzte Hompage eine Anbieterkennzeichnung in Form eines Impressums enthalten, in dem verschiedene Angaben veröffentlicht werden müssen. Welche Informationen das sind, bestimmt das Teledienstgesetz.

In der Vergangenheit kam es aufgrund fehlender Informationen bereits zu ersten Abmahnungen, da Homepage-Betreiber häufig unsicher sind, welche Informationen veröffentlich werden sollen und müssen.

Folgende Angaben müssen im Impressum gemacht werden:
  1. Name und Anschrift des Anbieters
    Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.


  2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
    Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.


  3. Angabe des/der Vertretungsberechtigten
    Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.


  4. Angabe der Aufsichtsbehörde
    Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.


  5. Register und Registernummer
    Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.


  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.


  7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
    Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.


  8. Weitere Angaben
    Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
Digi-Info hat einen kostenlosen Impressum-Generator zur Verfügung gestellt, mit dem Homepage-Betreiber individuell nach der Art der genutzten Homepage ein Impressum erstellen lassen können. Hierzu ist die Beantwortung einiger weniger Fragen notwendig, um die individuellen Bedingungen zu berücksichtigen.

Den Impressum-Generator finden Sie unter: Digi-Info Impressum-Generator

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Dieser Text dient lediglich der Information und spiegelt den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider. Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen dürfen wir leider keine beratenden Auskünfte geben. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.

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